Nachlassauflösung
Nachlass auflösen.
Persönliches bewahren.
Vor der Räumung klären wir, welche Unterlagen und Erinnerungsstücke bleiben sollen. Danach planen wir Abtransport und Übergabe.
Unser Vorgehen
Was bleibt.
Was wir räumen.
01 · Abstimmen
Was bleibt?
Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und bereits vergebene Gegenstände kennzeichnen wir gemeinsam.
02 · Einschätzen
Was ist zu tun?
Wir erfassen Räume, Laufwege, Demontagen und Materialarten. Bei umfangreichen oder unübersichtlichen Objekten prüfen wir zuerst Fotos und vereinbaren danach bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung.
03 · Übergeben
Was ist vereinbart?
Die geräumten Bereiche werden besenrein übergeben. Nach Abschluss prüfen wir gemeinsam, ob alles wie besprochen erledigt ist.
Sorgfalt im Hintergrund
Nicht alles muss
denselben Weg gehen.
Vor der Entsorgung trennen wir vereinbarte persönliche Dinge, geeignete Gegenstände zur möglichen Weiterverwendung und die fachgerecht zu entsorgenden Materialien.
Eine mögliche Übernahme wird im Angebot berücksichtigt. Persönliche Dokumente oder bedeutsame Fundstücke behandeln wir gesondert.
Typische Situationen
Wann eine Nachlassauflösung
ansteht.
Wir übernehmen Nachlassauflösungen nach Todesfällen, vor dem Verkauf einer Immobilie und auch dann, wenn Angehörige nicht vor Ort leben.
Ablauf und Kosten ansehenWer nach einem Todesfall räumen darf und was bei einer Erbausschlagung zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber.
Wohnung auflösen nach Todesfall: Kosten und ErbausschlagungNachlasspfleger & Kanzleien
Für Nachlasspfleger
und Kanzleien.
Bei Aufträgen von Nachlasspflegern und Kanzleien stehen Schlüssel, Umgang mit Funden und die gewünschte Dokumentation im Auftrag.
Ablauf für Auftraggeber ansehen