Nachlassauflösung

Nachlass auflösen.
Persönliches bewahren.

Vor der Räumung klären wir, welche Unterlagen und Erinnerungsstücke bleiben sollen. Danach planen wir Abtransport und Übergabe.

Unser Vorgehen

Was bleibt.
Was wir räumen.

  1. 01 · Abstimmen

    Was bleibt?

    Persönliche Unterlagen, Erinnerungsstücke und bereits vergebene Gegenstände kennzeichnen wir gemeinsam.

  2. 02 · Einschätzen

    Was ist zu tun?

    Wir erfassen Räume, Laufwege, Demontagen und Materialarten. Bei umfangreichen oder unübersichtlichen Objekten prüfen wir zuerst Fotos und vereinbaren danach bei Bedarf eine kostenlose Besichtigung.

  3. 03 · Übergeben

    Was ist vereinbart?

    Die geräumten Bereiche werden besenrein übergeben. Nach Abschluss prüfen wir gemeinsam, ob alles wie besprochen erledigt ist.

Sorgfalt im Hintergrund

Nicht alles muss
denselben Weg gehen.

Vor der Entsorgung trennen wir vereinbarte persönliche Dinge, geeignete Gegenstände zur möglichen Weiterverwendung und die fachgerecht zu entsorgenden Materialien.

Eine mögliche Übernahme wird im Angebot berücksichtigt. Persönliche Dokumente oder bedeutsame Fundstücke behandeln wir gesondert.

Typische Situationen

Wann eine Nachlassauflösung
ansteht.

Wir übernehmen Nachlassauflösungen nach Todesfällen, vor dem Verkauf einer Immobilie und auch dann, wenn Angehörige nicht vor Ort leben.

Ablauf und Kosten ansehen

Wer nach einem Todesfall räumen darf und was bei einer Erbausschlagung zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber.

Wohnung auflösen nach Todesfall: Kosten und Erbausschlagung

Nachlasspfleger & Kanzleien

Für Nachlasspfleger
und Kanzleien.

Bei Aufträgen von Nachlasspflegern und Kanzleien stehen Schlüssel, Umgang mit Funden und die gewünschte Dokumentation im Auftrag.

Ablauf für Auftraggeber ansehen

Erzählen Sie uns,
worum es geht.