Zuerst sichern, dann entscheiden
Die Wohnung muss nicht sofort vollständig sortiert werden. Am Anfang geht es darum, Schaden zu vermeiden und wichtige Dinge zu sichern. Prüfen Sie, ob Fenster und Türen geschlossen sind, ob Lebensmittel oder andere verderbliche Inhalte entfernt werden müssen und wer einen Schlüssel besitzt. Haustiere, laufende Geräte oder eine notwendige Versorgung der Wohnung haben Vorrang vor der eigentlichen Auflösung.
Danach sollten persönliche Dokumente, Verträge und Unterlagen an einem geschützten Ort gesammelt werden. Dazu gehören beispielsweise Mietvertrag, Versicherungsunterlagen, Kontoauszüge, Schriftverkehr, Testamente und Vollmachten. Auch Schlüssel, Fahrzeugpapiere und Unterlagen zu laufenden Zahlungen sollten nicht zwischen dem übrigen Hausrat liegen bleiben. Erst wenn geklärt ist, wer handeln darf, folgt die Entscheidung über einzelne Gegenstände und die Räumung.
Was Erben vor der Räumung beachten sollten
Bevor Gegenstände verteilt, verkauft oder entsorgt werden, sollte feststehen, wer Erbe ist und ob mehrere Personen gemeinsam entscheiden müssen. Bei einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass den Beteiligten gemeinschaftlich. Eine Person sollte deshalb nicht allein festlegen, was mit der Wohnung geschieht, wenn die anderen noch nicht zugestimmt haben.
Besonders wichtig ist die Ausschlagungsfrist. Nach § 1944 BGB kann eine Erbschaft im Regelfall nur innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Der Beginn der Frist hängt davon ab, wann die betroffene Person vom Erbfall und vom Grund ihrer Erbenstellung erfährt; bei einem Testament gelten zusätzliche Regeln. Bei einem Auslandsbezug kann die Frist länger sein. Wer die finanzielle Lage des Nachlasses nicht überblickt, sollte deshalb früh fachlichen Rat einholen und nicht vorschnell über den Nachlass verfügen.
Dieser Ratgeber gibt eine praktische Reihenfolge wieder. Er ersetzt keine erbrechtliche oder mietrechtliche Beratung. Bei unklarer Erbenstellung, möglichen Schulden oder Streit zwischen Beteiligten sollte die weitere Vorgehensweise rechtlich geklärt werden.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch
Mit dem Tod des Mieters ist die Wohnung nicht automatisch gekündigt. Zunächst ist zu klären, ob eine im Haushalt lebende Person nach den gesetzlichen Regeln in das Mietverhältnis eintritt oder ob es mit den Erben fortgesetzt wird. Die konkrete Situation sollte dem Vermieter zeitnah schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn niemand in das Mietverhältnis eintritt oder es mit einer weiteren Mietperson fortsetzt, sieht § 564 BGB für Erben und Vermieter ein besonderes Kündigungsrecht vor. Die Erklärung muss innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem die erforderliche Kenntnis vom Todesfall und davon besteht, dass kein Eintritt oder keine Fortsetzung erfolgt ist. Gekündigt wird dabei mit der gesetzlichen Frist. Weil Zugang, Kenntnisstand und Vertragskonstellation den Einzelfall bestimmen, sollten Sie die passende Kündigung und den Übergabetermin direkt mit dem Vermieter abstimmen.
Fragen Sie außerdem, welche Arbeiten vor der Rückgabe tatsächlich geschuldet sind. Der Mietvertrag und wirksame Vereinbarungen sind dafür maßgeblich. Eine besenreine Räumung ist etwas anderes als eine Renovierung. Halten Sie Zählerstände, Schlüsselanzahl und Zustand bei der Übergabe in einem Protokoll fest, damit später klar bleibt, was vereinbart und übergeben wurde.
Die Wohnung geordnet durchgehen
Sobald Zuständigkeit und Zeitplan geklärt sind, hilft eine einfache Einteilung. Persönliche Erinnerungsstücke und Dokumente werden gesichert. Gegenstände, die an bestimmte Personen gehen sollen, werden eindeutig gekennzeichnet. Was in der Wohnung bleiben darf, sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden. So vermeiden Sie, dass beim Abtransport unterschiedliche Erwartungen entstehen.
Sie müssen dabei weder den gesamten Hausrat vorsortieren noch gut erhaltene Möbel selbst bewerten. Für eine erste Einschätzung reichen oft Übersichtsfotos der Räume, Nebenräume und Zugänge. Bei der Besichtigung kann gemeinsam geklärt werden, was zum Auftrag gehört, was vor Ort bleibt und ob nach Zustand und Bedarf eine Wertanrechnung möglich ist.
Laufende Verträge und die Wohnung im Blick behalten
Bis zur Rückgabe bleibt die Wohnung ein laufendes Objekt. Post, Energieversorgung, Telefon, Versicherungen und weitere Verträge sollten deshalb einzeln geprüft werden. Kündigen Sie nicht pauschal, bevor klar ist, welche Versorgung noch gebraucht wird. Für eine Besichtigung, die Räumung und die abschließende Kontrolle können Strom und Licht weiterhin notwendig sein. Auch der Zugang für Vermieter, Handwerker oder eine beauftragte Räumungsfirma muss geregelt bleiben.
Eine gemeinsame Liste schafft Überblick: Wer informiert den Vermieter, wer sammelt die Post, wer stimmt Verträge ab und wer ist am Tag der Übergabe erreichbar? Notieren Sie zu jeder Aufgabe den Stand und bewahren Sie Bestätigungen zusammen auf. Das ist besonders hilfreich, wenn Angehörige an verschiedenen Orten leben oder eine Person die praktische Organisation für mehrere Erben übernimmt.
Vor dem Räumungstermin sollte die Wohnung noch einmal kontrolliert werden. Sind alle persönlichen Unterlagen gesichert? Ist eindeutig markiert, was bleibt? Sind Keller und weitere Nebenräume zugänglich? Eine kurze schriftliche Freigabe des vereinbarten Umfangs reduziert Rückfragen und gibt allen Beteiligten dieselbe Arbeitsgrundlage.
Wann eine Nachlassauflösung sinnvoll ist
Eine professionelle Nachlassauflösung ist vor allem dann hilfreich, wenn die Wohnung fristgerecht übergeben werden muss, viele Räume oder Nebenflächen betroffen sind oder Angehörige nicht vor Ort leben. Auch bei engem Zugang, notwendigen Demontagen oder einer Abstimmung mit Vermieter, Hausverwaltung und mehreren Beteiligten kann ein klar beschriebener Auftrag entlasten.
Im Angebot sollte stehen, welche Bereiche geräumt werden, was ausdrücklich bleibt und in welchem Zustand die Räume übergeben werden. Fotos, Angaben zu Etage, Aufzug, Trageweg und Parkmöglichkeit helfen bei der Einschätzung. Ist der Umfang noch nicht vollständig klar, kann eine Besichtigung die offenen Punkte vor der Terminvereinbarung klären.