Auflösen
Wohnungen, Häuser und Nebenflächen räumen wir vollständig oder in vereinbarten Teilen.
Für Nachlasspfleger & Kanzleien
Wir übernehmen Räumung, Abtransport und besenreine Übergabe zum Fest- und Gesamtpreis für den beschriebenen Umfang. Zugang, Umgang mit Funden und benötigte Unterlagen stehen im Auftrag.
Wohnungen, Häuser und Nebenflächen räumen wir vollständig oder in vereinbarten Teilen.
Schlüssel, Gegenstände, die bleiben sollen, Demontagen und Übergabe nehmen wir in den Auftrag auf.
Fotos, Fundmitteilung, Übergabeprotokoll oder Rechnungsbezug können einzeln vereinbart werden.
Ablauf
Wir klären Zuständigkeit, Objekt, Zeitraum und die gewünschte Übergabe.
Wir prüfen zuerst die Fotos. Bleiben bei größeren oder unübersichtlichen Objekten Fragen offen, sehen wir sie uns kostenlos vor Ort an.
Wir erledigen die angebotenen Arbeiten und behandeln Funde wie vereinbart.
Wir übergeben die geräumten Bereiche besenrein. Bei Fernaufträgen oder auf Wunsch dokumentieren wir den Abschluss.
Je nach Auftrag
Vorher-/Nachher-Fotos halten den vereinbarten Zustand fest.
Neu gefundene Unterlagen oder bedeutsame Gegenstände melden wir gesondert.
Die erledigten Arbeiten lassen sich kompakt dokumentieren.
Aktenzeichen, Nachlass- oder Objektbezug können wir mitführen.
Auch ohne Anwesenheit
Fotos, eine geregelte Schlüsselübergabe und benannte Ansprechpersonen ermöglichen viele Aufträge ohne Anwesenheit. Falls Fotos und Angaben nicht genügen, sehen wir uns das Objekt kostenlos an.
Allgemeine NachlassauflösungHäufige Fragen
Ja, wenn Beauftragung, Zugang und Schlüsselübergabe geklärt sind. Rückfragen und Übergabe können telefonisch oder per E-Mail abgestimmt werden.
Persönliche Unterlagen und offensichtlich bedeutsame Gegenstände legen wir gesondert beiseite. Das Vorgehen bei Funden steht im Auftrag.
Wichtig sind Objektort, ungefähre Größe, Räume und Nebenflächen, Etage, Aufzug, Zufahrt, bekannte Demontagen und die gewünschte Übergabe. Fotos reichen oft für eine erste Einschätzung.
Je nach Auftrag sind Vorher-/Nachher-Fotos, eine Fundmitteilung, ein Übergabeprotokoll und ein Akten- oder Objektbezug auf der Rechnung möglich.
Konkreter Fall
Nennen Sie uns Objektort, zuständige Organisation und den gewünschten Zeitraum.